Das Grundprinzip des EU AI Act
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Als EU-Verordnung gilt er direkt in allen Mitgliedstaaten, ohne dass er erst in nationales Recht übersetzt werden muss. Das wichtigste Prinzip ist der risikobasierte Ansatz: Reguliert wird nicht die Technologie an sich, sondern ihr konkreter Einsatzzweck. Ein und dasselbe LLM kann harmlos sein (z. B. wenn es E-Mails formuliert) oder als Hochrisiko eingestuft werden (wenn es über die Kreditwürdigkeit eines Menschen entscheidet). Zudem unterscheidet das Gesetz zwischen Anbietern (entwickeln KI-Systeme) und Betreibern (setzen KI-Systeme beruflich ein). Der Geltungsbereich ist global: Auch US-Anbieter, deren Tools in der EU genutzt werden, fallen unter das Gesetz.